Allgemeine Vertrags- und Lieferbedingungen

AGB als PDF

1. Vertragsabschluß

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Für den Umfang der Lieferung bzw. Dienstleistung ist die Auftragsbestätigung maßgebend. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns. Das gleiche gilt für die Zusicherung von Eigenschaften.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers sind nur dann Inhalt des Vertrages, wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben.

Die Prüfmittel sind in einer den Gegenständen gerechten und sicheren Verpackung frei an unsere Adresse anzuliefern. Ausnahme bildet eine vereinbarte Abholung durch uns.

Die Prüfmittel sollten eine Identnummer des Kunden besitzen, um spätere Verwechslungen der Ergebnisse zu vermeiden.

2. Preise und Zahlung

Die Preise gelten ohne besondere Vereinbarung ab Werk, ausschließlich Verpackung und Versicherung. Zu den Preisen kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe hinzu. Kostenvoranschläge für Reparaturen sind unverbindlich. Für fehlerhafte Angaben übernehmen

wir keine Gewähr. Sofern es sich bei der Reparatur zeigt, dass die Geräte zu vertretbaren Kosten nicht repariert werden können, behalten wir uns vor die Reparatur abzulehnen und die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Bei erkennbaren Mehraufwendungen werden diese erst nach einer zusätzlichen Absprache mit dem Kunden realisiert.

 

Zahlung ist zu leisten:

Bei Kalibrierungen und Reparaturen von Prüfmitteln und bei Neugeräten innerhalb von 14 Tagen rein netto ohne jeden Abzug, außer bei anders lautenden Vereinbarungen.

Die Zahlung ist in Euro zu leisten.

Bei Reparaturen sind wir berechtigt von unserem Unternehmerpfandrecht Gebrauch zu machen oder nach unserer Wahl die Ware gegen Rechnung auszuliefern. Für den Fall gilt als unwiderruflich vereinbart, dass uns die reparierte Ware zur Sicherung unserer Reparaturforderungen übereignet wird. Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug die Herausgabe der reparierten Ware zum Zwecke der freihändigen Verwertung zu verlangen. Dies gilt bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus unseren Lieferungen. Die Auslieferung gegen offene Rechnung erfolgt ausschließlich unter diesem Vorbehalt. Bei Wiederverkauf von reparierten Geräten gilt das oben genannte.

3. Lieferzeit

Die genannte Lieferzeit ist freibleibend, sie beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Freigaben oder eventuell vereinbarter Anzahlungen. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bei ihrem Ablauf die Firma verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet ist. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen, bei unabwendbaren Ereignissen, wie Krieg, Streik oder Aussperrung. Ebenso bei Hindernissen welche Außerhalb unseres Willens liegen, wie Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung bestellter Teile, soweit solche Hindernisse erheblichen Einfluss auf die Liefermöglichkeiten haben.

4. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung des Liefergegenstandes auf den Besteller über. Verzögert sich der Versand durch Umstände, die der Besteller zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

5. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung behalten wir uns das Eigentum an allen gelieferten Waren vor. Wird die Ware vom Besteller weiterverkauft, tritt er mit Vertragsabschluß seine Forderungen aus dem Weiterverkauf in Höhe unserer Kaufpreisforderungen an uns ab. Der Käufer ist verpflichtet, uns bei Pfändung der gelieferten Ware durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Wir sind berechtigt, im Falle der Vertragsverletzung die Berechtigung zum Weiterverkauf zu widerrufen. Bei Reparaturen sind wir berechtigt von unserem Unternehmerpfandrecht Gebrauch zu machen oder nach unserer Wahl die Ware gegen Rechnung auszuliefern. Für den Fall gilt als unwiderruflich vereinbart, dass uns die reparierte Ware zur Sicherung unserer Reparaturforderungen übereignet wird. Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug die Herausgabe der reparierten Ware zum Zwecke der freihändigen Verwertung zu verlangen. Dies gilt bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus unseren Lieferungen. Die Auslieferung gegen offene Rechnung erfolgt ausschließlich unter diesem Vorbehalt. Bei Wiederverkauf von reparierten Geräten gilt das oben genannte.

6. Haftung für Mängel

Für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, haftet der Lieferer wie folgt: Alle Teile sind unentgeltlich zu ersetzen, beziehungsweise, nach unserer Wahl auszubessern, die sich innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung als fehlerhaft oder unbrauchbar herausstellen. Die Feststellung solcher Mängel ist uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Für Fremderzeugnisse beschränkt sich die Haftung des Lieferers auf die Abtretung der Haftungsansprüche, die ihm gegen den Lieferer zustehen. Der Besteller muss die Sendung sofort nach Eingang auf Vollständigkeit und Transportschäden überprüfen. Bei Verlust oder Beschädigung ist uns und dem Transportunternehmen unverzüglich Meldung zu machen. Die mangelhaften Gegenstände sind unverändert zur Besichtigung durch uns bereitzuhalten oder nach unserer Wahl ordnungsgemäß verpackt, an uns einzusenden. Eigenmächtige Eingriffe in die Liefergegenstände entbinden uns von jeglicher Gewährleistungsverpflichtung. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere solche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand entstanden sind, sind ausgeschlossen. Zur Beseitigung von berechtigten Mängeln hat der Besteller dem Lieferer die Gelegenheit, die Räumlichkeiten und eventuell notwendiges Hilfspersonal unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus folgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Inbetriebnahme beziehungsweise Montage, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse sowie elektromagnetische Störungen. Von der Garantieleistung ausgenommen sind grundsätzlich Batterien und Akkus.

7. sonstige Haftung

Soweit eine Haftung des Lieferers, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund gegeben ist, beschränkt sich diese auf höchstens 5 % des Wertes der betroffenen Liefermenge.

8. Recht der Lieferer auf Rücktritt

Für den Fall unvorhersehbarer Ereignisse, sofern sie die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich verändert oder für den Fall nachträglich sich herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung, steht dem Lieferer das Recht auf Anpassung, soweit dies wirtschaftlich zu vertreten ist oder auf Rücktritt zu. Schadensansprüche seitens des Bestellers wegen eines solchen Rücktrittes bestehen nicht. Will der Lieferer von dem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat er nach Erkenntnis der Tragweite der Ereignisse dem Besteller unverzüglich davon Meldung zu machen und zwar auch dann, wenn mit dem Besteller zunächst eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart worden war.

9. Rechtsgrundlage

Für den Vertrag gilt grundsätzlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des internationalen Kaufrechtes ist ausgeschlossen. Erfüllungsort ist Wilkau-Haßlau, OT Silberstraße.

10. Gerichtsstand

Bei allen, sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen der Gerichtsstand Zwickau. Der Lieferer ist jedoch auch berechtigt am Hauptsitz des Bestellers zu klagen. Sollte eine oder mehrere dieser Vertragsbedingungen ungültig sein, so bleiben die anderen davon unberührt. Die Vertragspartner werden versuchen die ungültigen Bedingungen durch solche zu ersetzen, die dem angestrebten, wirtschaftlichen Ziel am nächsten kommen.

Unsere Angebote, Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich zu diesen Bedingungen. Diese werden von Besteller zur Kenntnis genommen, von diesem ausdrücklich unter Verzicht auf Abänderung anerkannt und zur gegenseitigen Vertragsgrundlage gemacht.

 

Oelschlegel & Wolf Prüfmittelservice
Wilkau-Haßlau, 01.11.2019